Homepage als Gewerbe anmelden

...Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema
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Muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn mit der Website Geld verdient wird?

Ein Gewerbe muss man in Deutschland immer dann anmelden, wenn man selbstständig tätig ist und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich Einnahmen erzielt werden. Das bedeutet für alle, die mit einer Website Geld verdienen wollen. Aus einer privaten Website wird automatisch eine gewerbliche Website, wenn zum Beispiel ein Werbebanner eingebaut wird, mit dem Geld verdient werden soll. Ab diesem Zeitpunkt liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, und man muss ein Gewerbe anmelden.


Eine Ausnahme stellt es dar, wenn man in einem der freien Berufe tätig ist. Beispielsweise als freier Journalist oder Architekt. Diese müssen kein Gewerbe anmelden. Auch dann nicht, wenn sie im Rahmen ihres Berufs eine Website einrichten, mit der sie Geld verdienen wollen. Versteuern müssen sie die Einnahmen aber natürlich wie alle anderen auch!


Wie wird ein Gewerbe angemeldet?

Das funktioniert ganz einfach! In jeder Kommune gibt es in der Verwaltung eine Gewerbemeldestelle. Auf der Website der Stadt-Verwaltung informiert man sich über die Öffnungszeiten und die Gebühren. Ein Gewerbeschein ist nicht sonderlich teuer. Je nach Gemeinde schwanken die Gebühren zwischen zirka 10 und 50 Euro. Anschließend wird man dort persönlich mit seinem Personalausweis vorstellig und füllt den Vordruck für die Gewerbeanmeldung aus. Tipp: Die Kosten für den Gewerbeschein kann man direkt als Betriebsausgabe absetzen!


Gibt es Voraussetzungen, um ein Gewerbe anzumelden?

Ja. Neben der Selbstständigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht ist es auch Voraussetzung, dass der Gewerbetreibende volljährig ist. Auch Minderjährige können über einen Umweg ein Gewerbe anmelden. Allerdings ist dafür ein Beschluss des Familiengerichts (beantragbar über das Amtsgericht) sowie eine Erlaubnis der Eltern notwendig.


Welche Tätigkeitsbezeichnung wird auf der Gewerbeanmeldung angegeben?

Es gibt leider keinen Eintrag mit „Internet-Unternehmer“ oder „Website-Betreiber“, wo man einfach ein Häkchen setzen kann. Bei jeder Gewerbeanmeldung ist eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung Pflicht. Wie ausführlich die tatsächlich sein muss, liegt im Ermessen der zuständigen Gewerbemeldestelle. Empfehlenswert ist es deshalb, bei den entsprechenden Beamten kurz nachzufragen. Wenn nämlich die Tätigkeitsbeschreibung zu ungenau ist („Geld verdienen im Internet“), wird garantiert kein Gewerbeschein ausgehändigt. Ist sie allerdings sehr konkret und die Geschäftsart verändert sich im Laufe der Zeit etwas, kann die Behörde eine Gewerbeummeldung verlangen. Das kostet dann unnötig Zeit und Geld!


Wo finden sich ausführliche Informationen zur Gewerbeanmeldung?

Viele Bundesländer bieten spezielle Websites zum Thema Gewerbeanmeldung, wo man alle erdenklichen Informationen und Adressen findet. Die Website für NRW beispielsweise findet man unter https://gewerbe.nrw/.


Kann ein Gewerbe direkt online angemeldet werden?

Das hängt von der jeweiligen Gewerbemeldestelle ab. Manche Gewerbeämter in Deutschland bieten einen solchen Online-Service. Allerdings ist das momentan noch die Ausnahme und deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Deshalb sollte man sich beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt, in der man lebt, am besten selbst erkundigen. Die entsprechenden Informationen findet man über die offizielle Website der jeweiligen Stadt.


Muss ich sofort Gewerbesteuer bezahlen, wenn ich ein Gewerbe für meine Website anmelde? Auch wenn ich gar kein Geld verdiene?

Nein, diese Sorge muss man nicht haben. Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag, der aktuell bei 24.500 Euro pro Jahr liegt. Erst wenn man einen jährlichen Gewinn erwirtschaftet, der höher ist als dieser Freibetrag, wird überhaupt die Zahlung einer Gewerbesteuer fällig. Da die Kommunen den Gewerbesteuersatz festlegen, kommt es dann darauf an, wo man sein Gewerbe angemeldet hat, bei der Frage, wie viel Gewerbesteuer man bezahlen muss.


Was, wenn ich merke, dass ich mit meiner Website doch keinen Gewinn erziele?

Genauso leicht wie ein Gewerbe an-, kann man ein Gewerbe auch wieder abmelden. Das ist jederzeit möglich und in der Regel kostenlos. Allerdings sollte man sich mit der Entscheidung für eine Abmeldung etwas Zeit lassen, denn eine neue Anmeldung ist dann wieder mit Kosten verbunden. Gerade, weil viele Websites in der Startphase nur wenige Besucher aufweisen und damit nur geringe Einnahmen erzielen, ist am Anfang etwas Geduld gefragt!


Markus Siek Erstellt von:
Markus Siek
Homepage Experte
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